Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks, Allgemeinmediziner und Fachanwalt für Medizinrecht, gibt im Tagesspiegel Einblicke in das Berliner Krankenhausgesetz, welches im Oktober wieder in Kraft treten wird. Diese Vorschrift verbietet den Berliner Krankenhäusern die Auftragsverarbeitung medizinischer Daten – damit einhergehend droht den Kliniken der Ausschluss von der Beteiligung an bundesweiten und internationalen Forschungsvorhaben. Dem Abgeordnetenhaus liegen hierzu zwei Lösungsvorschläge vor – doch sind diese zu bürokratisch und halbherzig?
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