Zusammenfassung
Mit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes ist auch die Vergabepraxis der Spenderorgane auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden. Der Tagungsband enthält in der für die Einbecker Empfehlungen gewohnten Weise Vorgaben für die Erstellung der nach dem Transplantationsgesetz geforderten Richtlinien. Die Beiträge geben zugleich den gegenwärtigen medizinischen und juristischen Kenntnisstand der Materie wieder.