Zusammenfassung:
Das AMNOG, das seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist, regelt hauptsächlich die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln. Zwar handelt es sich nicht um das Versorgungsgesetz, mit dem die Strukturen der ambulanten und stationären Versorgung reformiert werden sollen. Dennoch gelten nun einige Regeln, die auch für die ärztliche Praxis Wirkung entfalten.