Vertretung von Firmen vor der Schiedsstelle, wenn im AMNOG-Verfahren keine Einigung über den Preis erzielt werden konnte, und Vertretung der Schiedsstelle vor dem BSG

Herausforderung

Wenn Arzneimittelhersteller keine Einigung über den Preis für ein Arzneimittel mit dem GKV-Spitzenverband erzielen, wird das Verfahren vor der Schiedsstelle weitergeführt. Also müssen Kriterien der Preisbildung gefunden werden, die in der Schiedsstelle mehrheitsfähig sind. Im Worstcase entscheidet das Unternehmen das Produkt vom Markt zu nehmen, so dass es Patienten nicht mehr zur Verfügung steht.

Lösung

Dierks+Company vertritt Arzneimittelhersteller vor der Schiedsstelle und verhandelt akzeptable vertragliche Rahmenbedingungen und ein mehrheitsfähiges Preismodell.

Dierks+Company übernahm auch die anwaltliche Vertretung der Schiedsstelle in einem Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht (BSG). Konkret ging es um die Zulässigkeit von Mischpreisen und die Kompetenzen der Schiedsstelle.

Nutzen

Bei einem für das Unternehmen erfolgreichen Abschluss der Schiedsverhandlung kann das Produkt mit einem akzeptablen Preis im Markt bleiben und steht den Patienten weiterhin zur Verfügung.

Das Revisionsverfahren wurde beim Bundessozialgericht gewonnen. Durch das Urteil wurden die Mischpreise für zulässig erklärt. Der Schiedsstelle wurden weitreichende Kompetenzen bei der Festsetzung für Erstattungsbeträge zugestanden.

Beitrag von D+C

Dierks+Company hat in komplexen Sachverhalten erfolgreich verhandelt, auch mit Verständnis für die Gegenseite. Es wurden gute und differenzierte Argumente entwickelt, die die Schiedsstelle (und das BSG) überzeugten – mit hartem aber fairen Verhandlungsgeschick.

Prof. Dr. Jürgen Wasem
Professor für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen.

„Ich habe Christian Dierks als gut vorbereiteten, geschickten und flexiblen Verhandler erlebt. Die Schiedsstelle hatte sich daher dazu entschlossen, in einer wichtigen Verhandlung vor dem Bundessozialgericht durch Dierks+Company vertreten zu werden. Wir sind nicht nur mit guten Schriftsätzen in das Verfahren gegangen, Christian Dierks hat auch in der mündlichen Verhandlung sehr gut gesehen, welche Argumente er wann bringen muss, um den Senat zu überzeugen.“

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