Dierks erörtert in seinem aktuellen Blogbeitrag die Fortschritte in Richtung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS).
Der vorgeschlagene Kompromiss steht nach den Wahlen zur Abstimmung im Parlament und soll bis Mitte/Ende 2025 umgesetzt werden.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Nutzung von Sekundärdaten: Forscher müssen die Datenzugriffsstellen bei relevanten Patientenbefunden benachrichtigen, wobei Patienten die Möglichkeit haben, den Kontakt abzulehnen. Diese Änderung unterstreicht die entscheidende Rolle pseudonymisierter Daten zur Verbesserung der Patientenversorgung.
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