Mit dem Verordnungsentwurf zur Gestaltung eines Gesundheitsdatenraums hat die EU-Kommission insbesondere für die sekundäre Nutzung der in der Versorgung gewonnenen Daten einen innovativen Vorschlag für eine einwilligungsfreie Forschung entwickelt. Der Entwurf befindet sich gegenwärtig im Trilogverfahren und wird intensiv diskutiert. Der Blogbeitrag von Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks beleuchtet das zugrunde liegende Konzept und einige damit verbundene, neue juristische Fragestellungen.